Übertrittsverordnung

Übertritt möglich

  • für Kinder der Grundschule: nach Klassenstufe 4
  • für Schülerinnen und Schüler der Regelschule: nach den Klassenstufen 5, 6 und 10
  • für Kinder und Jugendliche der Gemeinschaftsschule: nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10

Voraussetzung für den Übertritt 

  • Erfüllung der Notenvoraussetzung, Empfehlung der abgebenden Schule oder bestandene Aufnahmeprüfung
  • Für Schülerinnen und Schüler von freien, staatlich nicht anerkannten Schulen ist der Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.

Termine für Grundschule

  • Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung an das Gymnasium bei der aktuellen Grundschule: 19. Februar 2024 
  • Aufnahmeprüfung: Probeunterricht: 27. – 29. Februar 2024  
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung: bis 06. März 2024
  • Anmeldewoche: 07.-13. März 2024 

Termine für Regelschule & Gesamtschule

  • Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung 
    • Thüringer Gemeinschaftsschule: aus Klassen 5 – 8 bis zum 19. Februar 2024
    • Regelschule: aus Klassen 5, 6 und 10 bis zum 19. Februar 2024
  • Übermittlung der Empfehlung an die Eltern bis 23. Februar 2024 
  • Anmeldewoche: 07.-13. März 2024 
  • Aufnahmeprüfung: 08.-10. April 2024 
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bis 14. April 2024

Alle Informationen zur eventuell erforderlichen Aufnahmeprüfung und zum Übertritt der Schüler der Klassenstufe 10 erhalten Sie im Aufnahmegespräch.

Wir würden uns auch sehr freuen, wenn Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen.