Übertrittsverordnung

Übertritt möglich

  • für Kinder der Grundschule: nach Klassenstufe 4
  • für Schülerinnen und Schüler der Regelschule: nach den Klassenstufen 5, 6 und 10
  • für Kinder und Jugendliche der Gemeinschaftsschule: nach den Klassenstufen 4 bis 7 und 10

Voraussetzung für den Übertritt 

  • Erfüllung der Notenvoraussetzung, Empfehlung der abgebenden Schule oder bestandene Aufnahmeprüfung
  • Für Schülerinnen und Schüler von freien, staatlich nicht anerkannten Schulen ist der Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.

Termine für Grundschule

  • Meldung der Eltern zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung an das Gymnasium bei der aktuellen Grundschule:  24. Februar 2026
  • Aufnahmeprüfung: 2. bis 6. März 2026
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung: bis 13. März 2026
  • Anmeldewoche: 16. bis 21. März 2026

Termine für Regelschule & Gesamtschule

  • Antrag der Eltern auf Erstellung einer Empfehlung 
    • Thüringer Gemeinschaftsschule: aus Klassen 5 – 7 bis zum  24. Februar 2026
    • Regelschule: aus Klassen 5, 6 und 10 bis zum 24. Februar 2026
  • Übermittlung der Empfehlung an die Eltern bis 3. März 2026
  • Anmeldewoche: 16. bis 21. März 2026 
  • Aufnahmeprüfung: 20. April bis 24. April 2026
  • Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung 8. Mai 2026

Alle Informationen zur eventuell erforderlichen Aufnahmeprüfung und zum Übertritt der Schüler der Klassenstufe 10 erhalten Sie im Aufnahmegespräch.

Wir würden uns auch sehr freuen, wenn Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen.