Zeugnis im Original (ggf. mit Empfehlung), ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare
- Bei getrenntlebenden, geschiedenen und nicht verheirateten Eltern ist eine Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist bzw. der Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Das Anmeldeformular für unser Gymnasium erhalten Sie auch vor Ort.
Übertrittsverordnung
Übertritt möglich
- für Kinder der Grundschule: nach Klassenstufe 4
- für Schülerinnen und Schüler der Regelschule: nach den Klassenstufen 5, 6 und 10
- für Kinder und Jugendliche der Gemeinschaftsschule: nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10
Voraussetzung für den Übertritt
- Erfüllung der Notenvoraussetzung, Empfehlung der abgebenden Schule oder bestandene Aufnahmeprüfung
- Für Schülerinnen und Schüler von freien, staatlich nicht anerkannten Schulen ist der Übertritt an ein Gymnasium ausschließlich durch das Bestehen der Aufnahmeprüfung unter Einhaltung der Anmeldefrist möglich.