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Alle Schüler und Schulangestellten tragen durch
ihr persönliches Verhalten dazu bei, an der Schule ein Klima zu schaffen
und zu erhalten, das von Rücksichtnahme, Toleranz und der Achtung der
Würde eines jeden geprägt ist.
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Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich so,
dass die persönlichen und die im Schuleigentum befindlichen Sachen
pfleglich behandelt und vor Schaden bewahrt werden. Beschädigungen des
Raumes oder der Einrichtungsgegenstände melden die Klassensprecher
umgehend dem Fachlehrer, dem Klassenleiter oder im Sekretariat.
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Alle Schüler und Schulangestellten achten auf
Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände und wenden entsprechend
ihres Alters und ihrer Reife erkennbare Gefahren ab bzw. sorgen dafür,
dass solche sofort zur Anzeige beim Hausmeister kommen.
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Wertsachen (Handys, Uhren, Schmuck, Geld...) sind
sicher zu verwahren oder im Spind zu hinterlegen. Während des
Sportunterrichts können sie auch dem Sportlehrer übergeben werden.
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Für jede Klasse werden in regelmäßigen Abständen
vom Klassenleiter (für andere Unterrichtsgruppen vom Fachlehrer) Schüler
bestimmt, die für die Ordnung und Sauberkeit des Unterrichtsraumes
verantwortlich sind. Sie beseitigen groben Schmutz (Papier, Abfälle
etc.) und reinigen nach jeder Unterrichtsstunde gründlich die Tafel.
Wird im Raum anschließend nicht mehr unterrichtet, werden die Stühle
hochgestellt.
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Im Schulgebäude werden alle Wege ruhig, ohne zu
rennen, zurückgelegt. Auf dem Schulgelände wird sich so verhalten, dass
eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
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Das Schulgebäude ist an Schultagen in der Regel
von 7.00 - 15.30 Uhr für Schüler geöffnet. Für das Betreten und
Verlassen des Gebäudes können alle Außentüren benutzt werden. Spätestens
7.30 Uhr werden die Unterrichtsräume vom jeweiligen Fachlehrer
aufgeschlossen.
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Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben
sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume und bereiten
sich auf den Unterricht vor. Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch
kein Fachlehrer anwesend ist, meldet dies der Klassensprecher im
Sekretariat.
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In Räumen mit Garderobenhaken ist die
Oberbekleidung dort aufzuhängen.
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Handys sind während des Unterrichts auszustellen.
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Nach der 2. und 4. (Gebäude B), bzw. 5.
Unterrichtsstunde (Gebäude A) sind große Pausen. In diesen Zeiten ist
der Aufenthalt von Schülern in Klassenräumen in der Regel untersagt.
Alle Schüler halten sich auf dem Schulhof oder im Bereich des Atriums
auf. Für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 steht auch der Raum C 106
zur Verfügung.
Treppen, Garderobenspindbereiche und die Flure sind keine
Erholungsflächen.
Bei schlechtem Wetter veranlasst die Schulleitung, dass durch ein 2.
Klingelzeichen nach dem Pausenklingeln („Abklingeln“) Schüler und Lehrer
darüber informiert werden, dass sich die Schüler in der folgenden Pause
auch in den Klassenräumen aufhalten dürfen.
Davon ausgenommen sind die Fachräume für Biologie, Chemie, Physik und
Informatik.
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Zum Bereich des Schulhofes gehören die
eingezäunten Bereiche der Gebäude A und B. Der Bereich der
Fahrradständer, das Gelände um die Dreifelderhalle und der Parkplatz
gehören nicht dazu.
Der Bereich zwischen den Freiflächen der Gebäude A und B zählt nicht zum
Schulhof. Er ist nur für den Übergang zu nutzen. Besondere Vorsicht ist
hier geboten.
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Schüler über 16 Jahre dürfen in den beiden großen
Pausen und in Freistunden auch das Grundstück verlassen. Dies gilt
nicht, wenn sich der Schüler lediglich der Aufsicht entziehen will. Sie
verhalten sich außerhalb des Schulgeländes so, wie das von erwachsenen
Gymnasiasten erwartet werden kann. Insbesondere werden ohne Erlaubnis
keine fremden Grundstücke betreten und Verunreinigungen von Straßen und
Plätzen sind ausgeschlossen. Die Schüler haften privatrechtlich für ihr
Auftreten. Es wird vereinbart, dass diese Schüler wegen der negativen
Vorbildwirkung für die jüngeren Schüler in der Geschwister-Scholl-Straße
und in der Teichstraße nicht rauchen. Das gilt auch für die Zeiten
unmittelbar vor und nach dem Unterricht.
Die Genehmigung zum Verlassen des Grundstückes kann einzelnen Schülern
entzogen werden.
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In Freistunden halten sich die Schüler unter 16
Jahren im Atrium, im Arbeitsraum, in der Cafeteria oder im hinteren
Hofbereich (Rundsitzgruppen) auf. Sie verhalten sich so, dass der
Unterricht anderer Schüler nicht beeinträchtigt oder gestört wird.
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Das Fahrradfahren ist auf dem Schulgelände
untersagt.
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Schulfremde Personen melden sich unmittelbar nach
Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat, Haus A Raum 202.