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Unsere Hausordnung

Im Bestreben, am Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schülern und Schulangestellten die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten garantieren, wird nach Anhörung der Schulkonferenz diese Hausordnung erlassen.

  1. Alle Schüler und Schulangestellten tragen durch ihr persönliches Verhalten dazu bei, an der Schule ein Klima zu schaffen und zu erhalten, das von Rücksichtnahme, Toleranz und der Achtung der Würde eines jeden geprägt ist.

  2. Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich so, dass die persönlichen und die im Schuleigentum befindlichen Sachen pfleglich behandelt und vor Schaden bewahrt werden. Beschädigungen des Raumes oder der Einrichtungsgegenstände melden die Klassensprecher umgehend dem Fachlehrer, dem Klassenleiter oder im Sekretariat.

  3. Alle Schüler und Schulangestellten achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände und wenden entsprechend ihres Alters und ihrer Reife erkennbare Gefahren ab bzw. sorgen dafür, dass solche sofort zur Anzeige beim Hausmeister kommen.

  4. Wertsachen (Handys, Uhren, Schmuck, Geld...) sind sicher zu verwahren oder im Spind zu hinterlegen. Während des Sportunterrichts können sie auch dem Sportlehrer übergeben werden.

  5. Für jede Klasse werden in regelmäßigen Abständen vom Klassenleiter (für andere Unterrichtsgruppen vom Fachlehrer) Schüler bestimmt, die für die Ordnung und Sauberkeit des Unterrichtsraumes verantwortlich sind. Sie beseitigen groben Schmutz (Papier, Abfälle etc.) und reinigen nach jeder Unterrichtsstunde gründlich die Tafel. Wird im Raum anschließend nicht mehr unterrichtet, werden die Stühle hochgestellt.

  6. Im Schulgebäude werden alle Wege ruhig, ohne zu rennen, zurückgelegt. Auf dem Schulgelände wird sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

  7. Das Schulgebäude ist an Schultagen in der Regel von 7.00 - 15.30 Uhr für Schüler geöffnet. Für das Betreten und Verlassen des Gebäudes können alle Außentüren benutzt werden. Spätestens 7.30 Uhr werden die Unterrichtsräume vom jeweiligen Fachlehrer aufgeschlossen.

  8. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor. Falls 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Fachlehrer anwesend ist, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.

  9. In Räumen mit Garderobenhaken ist die Oberbekleidung dort aufzuhängen.

  10. Handys sind während des Unterrichts auszustellen.

  11. Nach der 2. und 4. (Gebäude B), bzw. 5. Unterrichtsstunde (Gebäude A) sind große Pausen. In diesen Zeiten ist der Aufenthalt von Schülern in Klassenräumen in der Regel untersagt. Alle Schüler halten sich auf dem Schulhof oder im Bereich des Atriums auf. Für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 steht auch der Raum C 106 zur Verfügung.
    Treppen, Garderobenspindbereiche und die Flure sind keine Erholungsflächen.
    Bei schlechtem Wetter veranlasst die Schulleitung, dass durch ein 2. Klingelzeichen nach dem Pausenklingeln („Abklingeln“) Schüler und Lehrer darüber informiert werden, dass sich die Schüler in der folgenden Pause auch in den Klassenräumen aufhalten dürfen.
    Davon ausgenommen sind die Fachräume für Biologie, Chemie, Physik und Informatik.

  12. Zum Bereich des Schulhofes gehören die eingezäunten Bereiche der Gebäude A und B. Der Bereich der Fahrradständer, das Gelände um die Dreifelderhalle und der Parkplatz gehören nicht dazu.
    Der Bereich zwischen den Freiflächen der Gebäude A und B zählt nicht zum Schulhof. Er ist nur für den Übergang zu nutzen. Besondere Vorsicht ist hier geboten.

  13. Schüler über 16 Jahre dürfen in den beiden großen Pausen und in Freistunden auch das Grundstück verlassen. Dies gilt nicht, wenn sich der Schüler lediglich der Aufsicht entziehen will. Sie verhalten sich außerhalb des Schulgeländes so, wie das von erwachsenen Gymnasiasten erwartet werden kann. Insbesondere werden ohne Erlaubnis keine fremden Grundstücke betreten und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen sind ausgeschlossen. Die Schüler haften privatrechtlich für ihr Auftreten. Es wird vereinbart, dass diese Schüler wegen der negativen Vorbildwirkung für die jüngeren Schüler in der Geschwister-Scholl-Straße und in der Teichstraße nicht rauchen. Das gilt auch für die Zeiten unmittelbar vor und nach dem Unterricht.
    Die Genehmigung zum Verlassen des Grundstückes kann einzelnen Schülern entzogen werden.

  14. In Freistunden halten sich die Schüler unter 16 Jahren im Atrium, im Arbeitsraum, in der Cafeteria oder im hinteren Hofbereich (Rundsitzgruppen) auf. Sie verhalten sich so, dass der Unterricht anderer Schüler nicht beeinträchtigt oder gestört wird.

  15. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulgelände untersagt.

  16. Schulfremde Personen melden sich unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat, Haus A Raum 202.

Diese Hausordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Schumann
Schulleiter

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