Hausordnung

 

Im Bestrebenam Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schülern und Schulangestellten die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten garantieren, wird nach Anhörung der Schulkonferenz diese Hausordnung erlassen.

 

  1. Alle Schüler und Schulangestellten tragen durch ihr persönliches Verhalten dazu bei, an der Schule ein Klima zu schaffen und zu erhalten, das von Rücksichtnahme, Toleranz und der Achtung der Würde eines jeden geprägt ist.

  2. Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich so, dass die persönlichen und die im Schuleigentum befindlichen Sachen pfleglich behandelt und vor Schaden bewahrt werden. Beschädigungen des Raumes oder der Einrichtungsgegenstände melden die Klassensprecher oder sein Vertreter umgehend dem Fachlehrer, dem Klassenleiter oder im Sekretariat.

  3. Alle Schüler und Schulangestellten achten auf Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände und wenden entsprechend ihres Alters und ihrer Reife erkennbare Gefahren ab bzw. sorgen dafür, dass solche sofort zur Anzeige beim Hausmeister kommen.

  4. Wertsachen (Handys, Uhren, Schmuck, Geld...) sind sicher aufzubewahren. 

  5. Für jede Klasse werden in regelmäßigen Abständen vom Klassenleiter (für andere Unterrichtsgruppen vom Fachlehrer) Schüler bestimmt, die für die Ordnung und Sauberkeit des Unterrichtsraumes verantwortlich sind. Sie beseitigen groben Schmutz (Papier, Abfälle etc.) und reinigen nach jeder Unterrichtsstunde gründlich die Tafel. Findet im Raum anschließend kein Unterricht mehr statt, werden die Stühle hochgestellt.

  6. Im Schulgebäude werden alle Wege ruhig und gehend zurückgelegt. Auf dem Schulgelände wird sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

  7. Das Schulgebäude ist an Schultagen in der Regel von 7.00 - 15.30 Uhr geöffnet. Für das Betreten und Verlassen des Gebäudes können alle Außentüren genutzt werden. Spätestens 7.30 Uhr werden die Unterrichtsräume vom jeweiligen Fachlehrer aufgeschlossen. In einer angemessenen Zeit nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zu verlassen.

  8. Spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor. Falls zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Fachlehrer anwesend ist, meldet dies der Klassensprecher oder sein Vertreter im Sekretariat.
      
  9. Haben Klassen direkt nach der Mittagspause Sportunterricht, sind die Sporttaschen zu Beginn der Pause in die Mehrzweckhalle zu bringen und dort abzulegen.
     
  10. In Räumen mit Garderobenhaken ist die Oberbekleidung dort aufzuhängen.

  11. Für alle Schüler der Klassenstufen 5 und 6 ist die Benutzung des Handys während des gesamten Unterrichtstages, auch während der Hofpausen untersagt. Handys der Schüler der Klassenstufen 7 bis 12 sind während des Unterrichts und in den kleinen Pausen in der Regel auszustellen. Für alle Schüler besteht im individuellen Bedarfsfall die Möglichkeit, um Genehmigung der Handynutzung bei einem Lehrer zu bitten.
       
  12. Die Kantine steht in der Frühstückspause vorrangig den Schülern zur Verfügung, welche das Frühstücksangebot nutzen. In der Mittagspause steht die Kantine ausschließlich den gebuchten Essenteilnehmern zur Verfügung.
     
  13. Nach der 2. (Gebäude A und B) und 4. (Gebäude B), bzw. 5. Unterrichtsstunde (Gebäude A) sind Hofpausen. Alle Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 gehen unverzüglich auf den Schulhof und halten sich dort auf.  In diesen Zeiten ist der Aufenthalt in Klassenräumen in der Regel untersagt. Der Aufenthalt auf Treppen, Fluren und in den Schließfachbereichen ist nicht erlaubt. Bei schlechtem Wetter veranlasst die Schulleitung, dass durch ein zweites Klingelzeichen nach dem Pausenklingeln („Abklingeln“) Schüler und Lehrer darüber informiert werden, dass sich die Schüler in der folgenden Pause auch in den Klassenräumen aufhalten dürfen. Im Haus B entscheiden die aufsichtführenden Lehrer diesbezüglich. Davon ausgenommen sind die Fachräume für die Naturwissenschaften und Informatik.
    Die Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 sind von der Verbindlichkeit der Hofpause ausgenommen und dürfen sich im Atrium oder im Klassenraum der folgenden Stunde aufhalten. 
      
  14. Zum Bereich des Schulhofes gehören die eingezäunten Bereiche der Gebäude A und B. Der Bereich der Fahrradständer, das Gelände um die Dreifelderhalle und der Parkplatz gehören nicht zum Schulhof. Der Bereich zwischen den Freiflächen der Gebäude A und B zählt nicht zum Schulhof. Er ist nur für den Übergang zu nutzen. Besondere Vorsicht ist hier geboten.

  15. Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 dürfen in den beiden großen Pausen und in Freistunden (Ausfallstunde oder Stunde mit Hausarbeit) auch das Grundstück verlassen. Selbststudium erfolgt in der Regel im Unterrichtsraum. Schüler verhalten sich außerhalb des Schulgeländes so, wie das von erwachsenen Gymnasiasten erwartet werden kann. Insbesondere werden ohne Erlaubnis keine fremden Grundstücke betreten und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen sind ausgeschlossen. Die Schüler haften privatrechtlich für ihr Auftreten. Es wird vereinbart, dass diese Schüler wegen der negativen Vorbildwirkung für die jüngeren Schüler in der Geschwister-Scholl-Straße und in der Teichstraße nicht rauchen. Das gilt auch für die Zeiten unmittelbar vor und nach dem Unterricht. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist allen Schülern unter 18 Jahren untersagt. Zum Verlassen und zur Rückkehr auf das Schulgelände ist der Schülerausweis mitzuführen und dem aufsichtführenden Lehrer vorzuzeigen. Die Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes kann entzogen werden. 

  16. Das Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

  17. Schulfremde Personen melden sich beim Betreten des Schulgebäudes unmittelbar beim aufsichtführenden Lehrer beziehungsweise im Sekretariat Haus A.

 

Diese Hausordnung tritt am 17. Februar 2020 in Kraft.

   

Jürgen Haaß, OStD

 

Schulleiter

   
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